Treuhänderische Führung eines Bankkontos für die Liegenschaft unter strikter Wahrung kaufmännischer Grundsätze
Erstellung einer übersichtlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung zum 31. Dezember jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des Folgejahres. Dabei werden alle
verbuchten Ausgaben und Einnahmen detailliert dargestellt, sodaß eine Kontrolle mit den Bankbelegen und Rechnungen jederzeit problemlos möglich ist.
Erstellung einer detaillierten Vorschau für das Folgejahr und Versendung der daraus resultierenden Vorschreibung der monatlichen zu leistenden Betriebs-, Heizkosten- und
Rücklagenakontierungen bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres
Verwaltung der Rücklagen (Instandhaltungsfonds) auf einem gesondert geführten Underkonto. Auf Grund der Bestimmungen des 3. Wohnrechtsänderungsgesetztes ist die Ansparung einer Rücklage
zwingend vorgeschrieben. Die Höhe richtet sich nach den zu erwartenden Reparaturen
Auf Wunsch der Eigentümer – etwa bei Durchführung von Großreparaturen Aufnahme eines Hypothekardarlehens, Verwaltung dieses Darlehenskontos und jährliche Abrechnung mit den Eigentümern
Überwachung der Zahlungseingänge und das dazugehörige Mahnwesen
Organisatorische/Technische Objektverwaltung
Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs einschließlich Rundschreiben und Einholung der gem. den gesetzlichen Bestimmungen
erforderlichen Eigentümerbeschlüsse
Übernahme der bestehenden Versicherungs- und Wartungsverträge, Überwachung und Sicherstellung eines ausreichenden und in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvollen Versicherungsschutzes der
Wohnanlage