Kaufmännische Objektverwaltung

  • Treuhänderische Führung eines Bankkontos für die Liegenschaft unter strikter Wahrung kaufmännischer Grundsätze
  • Erstellung einer übersichtlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung zum 31. Dezember jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des Folgejahres. Dabei werden alle verbuchten Ausgaben und Einnahmen detailliert dargestellt, sodaß eine Kontrolle mit den Bankbelegen und Rechnungen jederzeit problemlos möglich ist.
  • Erstellung einer detaillierten Vorschau für das Folgejahr und Versendung der daraus resultierenden Vorschreibung der monatlichen zu leistenden Betriebs-, Heizkosten- und Rücklagenakontierungen bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres
  • Verwaltung der Rücklagen (Instandhaltungsfonds) auf einem gesondert geführten Underkonto. Auf Grund der Bestimmungen des 3. Wohnrechtsänderungsgesetztes ist die Ansparung einer Rücklage zwingend vorgeschrieben. Die Höhe richtet sich nach den zu erwartenden Reparaturen
  • Auf Wunsch der Eigentümer – etwa bei Durchführung von Großreparaturen Aufnahme eines Hypothekardarlehens, Verwaltung dieses Darlehenskontos und jährliche Abrechnung mit den Eigentümern
  • Überwachung der Zahlungseingänge und das dazugehörige Mahnwesen

Organisatorische/Technische Objektverwaltung

  • Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs einschließlich Rundschreiben und Einholung der gem. den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Eigentümerbeschlüsse

  • Übernahme der bestehenden Versicherungs- und Wartungsverträge, Überwachung und Sicherstellung eines ausreichenden und in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvollen Versicherungsschutzes der Wohnanlage

  • Veranlassung der notwendigen Erhaltungsarbeiten (Ausschreibung – Vergabe – Bauüberwachung – Rechnungsprüfung)

  • Begehung und Kontrolle der Anlagen

  • Abhaltung von Eigentümerversammlungen

  • Schadensmeldungen
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